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Gemeinsames Positionspapier: Systematische Entrechtung von Geflüchteten stoppen!

Gemeinsam neue Wege gehen

 

Berlin, 11. Juli 2019

 

Wie soll die Welt aussehen, in der wir leben? Auf welche gemeinsamen Werte berufen wir uns? Wie gehen wir mit denen um, die nicht aus eigener Kraft in der Mitte der Gesellschaft stehen? Wie funktioniert Solidarität?

 

Auf all diese Fragen haben wir bereits vor über 70 Jahren Antworten gefunden, die sich in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) manifestieren. Die Staatengemeinschaft hat damit viel mehr getan, als eine Resolution der Vereinten Nationen anzunehmen. Die AEMR als moralischer Kompass repräsentiert eine Haltung, die darauf abzielt, diese Welt zu einem sicheren, solidarischen und zukunftszugewandten Ort zu machen. Die AEMR ist rechtlich nicht bindend, ihr moralischer Impetus und ihr maßgeblicher Einfluss auf die inhaltliche Ausgestaltung von völkerrechtlich verbindlichen Dokumenten wie der Europäischen Menschenrechtskonvention oder der Genfer Flüchtlingskonvention ist jedoch zweifelsfrei grundlegend.

 

Nicht zuletzt haben die Grundsätze der AEMR starken Eingang ins deutsche Grundgesetz gefunden. Die Rolle der Zivilgesellschaft bei der Einhaltung der Menschenrechte ist nicht hoch genug einzuschätzen. Wir, als Nichtregierungsorganisationen, haben die Aufgabe und Pflicht der Politik und Wirtschaft als Instanz der Menschen gegenüber zu stehen, aufzuklären und zu informieren. Unsere Legitimation gründet sich darauf. Wir stehen ein für die Schwächsten der Gesellschaft und begehren auf, wenn der politische Wille einzelner die Rechte aller schwächen möchte.

 

Eine der größten Herausforderungen für den Schutz der Menschenrechte sind die Flüchtlingsbewegungen, die aus den verschiedensten Gründen entstehen – seien es Kriege, Verfolgung, Armut, Naturkatastrophen oder strukturelle Folgen des Klimawandels. Obwohl es weltweit nur ein geringer Teil der Geflüchteten ist, der nach Europa kommt, stellt das Finden eines rechtssicheren, ethisch vertretbaren und praktisch umsetzbaren Weges zur Aufnahme und Verteilung von Asylantragssteller*innen die Europäische Union (EU) seit Jahren vor scheinbar unlösbare Schwierigkeiten.

 

Die Lage ist alarmierend, nicht erst seit heute: der Rechtsruck in den nationalen Regierungen, aber auch im EU-Parlament, die zunehmend ausgehöhlte Rechtsstaatlichkeit in Ländern wie Polen, Ungarn und Italien sowie eine asyl- und integrationsfeindliche Politik – auch und insbesondere in Deutschland. Mehr denn je müssen wir uns fragen: Wie können wir die Rechte von Geflüchteten besser schützen? Wie können wir uns darauf vorbereiten, zukünftig unter immer schwierigeren Bedingungen zu arbeiten?

 

Angesichts der aktuellen Entwicklungen müssen wir konstatieren: Wir erreichen mit unserer Arbeit nicht genug, um Geflüchtete effektiv vor ihrer Entrechtung zu schützen. Deshalb ist es nun Zeit, neue Wege zu gehen. Wir verstehen uns als Korrektiv für politische Ideen und Handlungen. Als solches müssen wir lauter, mit einer Stimme sprechen. Wir alle kämpfen als Organisationen allein immer wieder ums Überleben – häufig jedoch mehr um unser eigenes, statt um das von Geflüchteten.

 

Wir als Unterzeichnende erkennen an, dass wir im Sinne der bestmöglichen Vertretung entrechteter Menschen, zusammen mehr erreichen können. Dafür brauchen wir eine gemeinsame Strategie, in der wir nicht nur inhaltliche Schnittmengen und Ziele benennen, sondern auch konkrete Handlungsschritte definieren.

 

Es ist Zeit, sich anders als bisher mit unserem Umfeld auseinanderzusetzen und über den eigenen Tellerrand hinauszuschauen, denn unsere Rolle ändert sich dramatisch. Wenn wir als NGOs in Kooperationen ausschließlich in unserem eigenen Sektor verharren, wird unsere Arbeit immer ineffektiver werden. Eine gemeinsame Zukunftsstrategie braucht deshalb einen intersektoralen Ansatz. Wie können wir Potentiale von und Synergien mit anderen Akteuren nutzen, ohne eigene Überzeugungen aufzugeben? Wie können wir Widersprüche aushalten, um Fortschritte zu erzielen?

 

Wir wollen verhindern, dass die Entrechtung von Geflüchteten weiter voranschreitet. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschenleben auf dem Mittelmeer selbstverständlich gerettet werden und internationales Seerecht nicht dort endet, wo sich aus politischen Gründen niemand für die Notrufe privater Seenotretter*innen zuständig fühlt. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit, auf Leben und Schutz steht über dem Interesse von Regierungen, die ihre Häfen schließen.

 

Wir setzen uns dafür ein, dass die EU als Organisation von 28 Staaten, die an die EMRK gebunden sind, nicht weiter zusieht, wenn Menschen in Libyen und anderswo wie Sklaven gehalten, misshandelt, gefoltert und drangsaliert werden – nur, weil sie es nicht schafft sich auf politischer Ebene zu einigen. Menschenrechte haben Vorrang vor dem Machtstreben rechtsnationalistischer Regierungen!

 

Wir setzen uns dafür ein, dass in Deutschland die EU-Aufnahmerichtlinie konsequent und vollumfänglich umgesetzt wird. Das gilt insbesondere für die Rechte besonders schutzbedürftiger Geflüchteter. Ihr Zugang zu psychosozialer und gesundheitlicher Versorgung, zu einer unabhängigen Rechtsberatung muss sichergestellt werden. Genauso wie eine frühzeitige, fachgerechte und systematische Feststellung besonderer Bedarfe.

 

Wir werden uns in Zukunft mit politischen und strukturellen Herausforderungen konfrontiert sehen, auf die wir vorbereitet sein müssen. Um unserer Legitimation gerecht zu werden, müssen wir bereit sein, neue strategische Wege zu gehen.

Auf einer Netzwerkveranstaltung am 26. Juni 2019, dem Internationalen Tag zur Unterstützung von Folteropfern, haben Vertreter*innen u.a. aus den Bereichen psychosoziale Versorgung, Seenotrettung, humanitäre Hilfe und asylrechtliche Beratung gemeinsam diskutiert: In welchen Bereichen werden schutzbedürftige Geflüchtete entrechtet und was müssen wir ändern, um dieser Entrechtung entgegen zu treten? Die Teilnehmenden fanden sich in Arbeitsgruppen zusammen, um unterschiedliche Zukunftsszenarien zu diskutieren. Daraus wurden Handlungsnotwendigkeiten abgeleitet, um die gemeinsame Vision einer effektiven Menschenrechtsarbeit und gestärkten Zivilgesellschaft zu entwickeln.

 

Hierfür haben sich die folgenden Handlungsfelder als besonders relevant herausgestellt:

  • „Solidarität statt Konkurrenz“ – Optimierung der Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen NGOs, um Synergien zu schaffen. Nachhaltige Einbindung von Helfersystemen und selbstorganisierten Migrant*innengruppen.
  • „Mit einer Stimme sprechen“ – Politische Stimme lauter und effektiver einsetzen, durch gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit. Stärkeres Einbinden der Zivilgesellschaft zur Aufklärung, Sensibilisierung und Mobilisierung.
  • „Über Grenzen hinaus“ – Innerstaatliche und sektorale Strukturen aufbrechen, um globalen Problemen besser begegnen zu können. Alternative Organisationsformen schaffen, Bündnisse zwischen NGOs, Wirtschaft, Bildung und Forschung verstärken.
  • „Mut, dem moralischen Kompass zu folgen“ – Menschenrechte müssen über nationalen Gesetzgebungen stehen. Gemeinsamen Rechtshilfefond etablieren, zur Sicherstellung unserer Aufgabe: Menschenrechte unter allen Umständen verteidigen.

„Entrechtung ist ansteckend. Heute du, morgen ich. Entrechtung geht uns alle an!“


Mit diesen Worten fasste eine Teilnehmerin den Kerngedanken der Netzwerkveranstaltung zusammen. In dem Sinne wollen wir aktiv mehr Solidarität miteinander leben, uns gegenseitig bestärken und miteinander für die Rechte geflüchteter Menschen einsetzen.

Dafür sollten wir nicht nur Anlässe wie den Internationalen Tag zum Schutz von Folteropfern nutzen, sondern die Vernetzung und öffentlichkeitswirksame Treffen als festen Bestandteil unserer Arbeit etablieren.

 

Die Unterzeichnenden:

Kontakt

Tinka Kirstein
Tel.: 030 30 39 06 -62
E-mail: pr@ueberleben.org

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