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Der Revision der Eltern wurde stattgegeben !

Ihr erinnert Euch an diese furchtbare Tat? Vor rd. zwei Jahren, als ein Mann dem 13 jährigen Jungen mit einem direkten heftigen Stich ins Herz tötete.
Momo verblutete noch am Tatort.
Was war der Grund? Dass Momo auf sein Handy schaute und FAST die Begleiterin ausversehen angerempelt hat. FAST.
Und - weil er ein arabisches Kind ist.

Der Täter wurde vor rd. einem Jahren schuldig gesprochen des Totschlages an Momo. 10 Jahre und 6 Monate - und des versuchten Totschlages an Ahmed, dem jungen Mann, der Momo zu Hilfe eilen wollte, 5 Jahre und 6 Monate – welches insgesamt 12 Jahre ergab.

Eine unerträglich geringe Strafe für das Töten eines Kindes. Und auch wenn es niemals eine Strafe geben wird, die hoch genug ist, dass man den Verlust, den Schmerz aushalten kann, so sind die Eltern in Revision gegangen.
12 Jahre sind nicht genug!
Denn niemand konnte verstehen, dass es keine Strafe für Mord gab, dass die „niedrige Beweggründe“ nicht berücksichtigt wurden.

UND DER REVISION WURDE STATTGEGEGEN!

Seit gestern ist die Verhandlung nun wieder aufgenommen worden. Mama und Papa, die ganze Familie haben alle ihre Kräfte zusammengerissen und stellen sich auch diesem Verfahren wieder.
Die Schmerzen, die sie aktuell wieder aushalten müssen, wir können es nur erahnen.

Aber - "Schon im ersten Verfahren kämpfte die Mutter des getöteten Mohamed A. für eine Verurteilung wegen Mordes. Sie war damals Nebenklägerin, ihre Anwältin beantragte noch während der Beweisaufnahme, „niedrige Beweggründe“ als Tatmotiv zu prüfen (...)."

Und - "Der Bundesgerichtshof (BGH) beanstandete die Entscheidung des Landgerichts Ende März dieses Jahres aber als „rechtsfehlerhaft“. Es habe „wesentliche Aspekte“ des Sachverhalts ausgeblendet. Damit ließ der BGH die Revision der Mutter zu und verwies den Fall an eine andere Schwurgerichtskammer – die nun neu entscheiden muss. Sorgen um einen möglichen Freispruch von Ü. müssen sich Momos Eltern nicht machen. Der BGH stellte gleichzeitig fest, dass „die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler" zum Nachteil des Angeklagten ergeben habe.

Am Dienstag verlas das Gericht die Begründung des Bundesgerichtshofs ausführlich. Im ersten Prozess hätte die damals zuständige Strafkammer die „tatauslösende Wut“ als Motiv ausgeblendet. Dabei habe der Angeklagte auf eine völlig belanglose Alltagssituation maßlos überreagiert. Auch spontane Wut genau wie Zorn oder Hass könnten aber niedrige Beweggründe sein, wenn sie menschlich nicht mehr nachvollziehbar seien (...).

Der Rechtsmediziner berichtete bereits im Frühjahr 2021 eindrücklich von den Folgen der Tat. Selten habe er eine so tiefe Stichwunde gesehen, sagte er damals. Momo, der 13-jährige Junge, sei von dem Messerstich des erwachsenen Angeklagten mit voller Wucht getroffen worden. Ein zehn Zentimeter tiefer Stich habe dadurch gleich beide Herzkammern verletzt. Keine Minute soll es gedauert haben, bis Momo verblutet sei (...)."

Und auch ein rassistisches Motiv ist nicht ausgeschlossen.

Hoffen wir, das der Täter seine gerechte Strafe bekommt und die Familie ein wenig Ruhe finden kann, auch wenn ihre Herzen wohl auf immer schwer bleiben werden.

[ Hier zum Artikel der Berliner Zeitung ]



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