Familie mit sechs minderjährigen Kindern hat völlig verzweifelt bei uns in der Sozialberatung vorgesprochen. Der Gaslieferant droht, die Lieferung zu sperren, weil das Jobcenter Mitte nicht
reagiert, sie weiß nicht mehr weiter. 😓
Am 15. März 2024 hat sie die Gasnebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung dem zuständigen Jobcenter eingereicht.
😩
Die Familie wartet also auf die Antwort des Jobcenters, glaubt, alles würde erledigt werden, aber stattdessen erhalten sie Mahnungen des Gaslieferanten.
Somit schicken sie sämtliche Mahnungen an das Jobcenter weiter. Auch, um die Dringlichkeit der Angelegenheit nachzuweisen.
Weiterhin nichts. 😲
Die Familie spricht bei uns vor und wir gehen den kürzesten Weg und wollen es telefonisch klären, wie der Stand der Angelegenheit ist.
Am 22. Mai 2024, sprich 65 Tage nach dem Einreichen der Nachzahlung, gibt es noch keine Bearbeitung durch des Jobcenter.
😡
Somit sind wir gezwungen, eine Dringlichkeitsbearbeitung zu beantragen.
Darüber hinaus haben wir uns mit dem Gaslieferanten in Verbindung gesetzt. Denn das Abstellen des Gases wäre für die Familie fatal!
Der Fall wurde geschildert, die Firma zeigte zum Glück Verständnis und eine Fristverlängerung zur Liefersperre bis zum 07. Juni 2024 wird gewährleistet.
Mittlerweile ist es 72 Tage nach Einreichen der Unterlagen.
😡
Da nach Ablauf der Dringlichkeitsfrist leider weiterhin keine Zahlung seitens des Jobcenters geleistet wurde, mussten wir somit am 29.05.2024 eine Eskalation mit statischer Frist - 3 Werktage –
beim Jobcenter einreichen.
Am 5. Juni 24 – 79 Tage nach Einreichen der Unterlagen – heißt es lt. Telefonischer Auskunft, dass die Angelegenheit fertig bearbeitet und erledigt wurde.
Bei der Familie ist bisher weder Post noch die Nachzahlung angekommen. Morgen läuft die Frist zum Abstellen der Gaslieferung ab. Uns graut es davor.
Wir bleiben weiter dran! Darauf könnt Ihr Euch verlassen! 💪
Ja, auch wir wissen von der Unterbesetzung und Überforderung der Mitarbeitenden in den Behörden. Allerdings kann dieses nicht zum Nachteil der Bürger*innen ausgelegt werden, die eh schon am
Existenzminimum leben müssen.
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