Wieso es wichtig ist, dass Ihr uns bzw. unsere Klient*innen weiter unterstützt.

Wir wollen Euch heute mal Einblicke in unsere Arbeit geben und wieso es wichtig ist, dass Ihr uns bzw. unsere Klient*innen weiter unterstützt.


Die Fülle an Mängeln, Rechtsverstößen, Behördenwillkür, E-Mailverläufen, Telefonaten und teils haarsträubenden Aussagen der Verantwortlichen lässt sich kaum vollständig wiedergeben. Unsere Arbeit ist eine enorme, oft zermürbende Arbeit. Langwierig, kräftezehrend – und meist ohne Anerkennung, wie ihr ja nun auch wisst.


Und bitte glaubt nicht, dass Amir* ein Einzelfall ist.


Er steht sinnbildlich für viele andere, deren Geschichten ungehört bleiben.


Es geht um Amir*, der 2015 in Berlin ankam.
Amir* ist 20 Jahre alt, als er es aus Syrien nach Berlin schafft. In Sicherheit stellt er einen Asylantrag. Berlin ist auch für ihn zuständig.


Februar 2016 erhält *Amir die Asylanerkennung (GFK)
Aufgrund seiner Erlebnisse und dem Leid in der Heimat wird ihm Asyl nach Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) zuerkannt und genießt damit besonderen Schutz.
 
2016 Urlaub nach Griechenland – illegale Abschiebung in die Türkei
Als Amir* ein günstiges Wochenendangebot nach Griechenland sieht – Flug und Hotel inklusive – bucht er spontan. Doch kurz nach der Landung, auf dem Weg zum Hotel, wird er von griechischen Polizisten angehalten. Man nimmt ihm seine Papiere ab – ohne Erklärung. Ohne Verfahren, ohne Recht auf Verteidigung wird er in die Türkei abgeschoben. Illegal. 


Amir* kämpft 8 Jahre um seine Rückkehr nach Deutschland
Obwohl einen Aufenthaltstitel hatte, illegal abgeschoben wurde, erhält er keine Unterstützung durch die deutsche Botschaft in Istanbul für seine Rückkehr nach Deutschland. Eine schriftliche Ablehnung des Konsulates aus 2022 liegt uns vor. Amir* kämpft sich durch, mit schlechtbezahlten Jobs und einem illegalen Aufenthalt in der Türkei, immer in Angst vor Polizeikontrollen und Abschiebung nach Syrien.

September 2024 nochmalige Flucht von Amir* nach Deutschland
Nachdem Amir* genug Geld für eine weitere Flucht gespart hat, erreicht er wieder Berlin. Die Ausländerbehörde lässt ihn nicht vorsprechen, schickt zum BAMF. Dort soll er nochmal einen Asylantrag stellen. Aber dieses ist falsch, da er bereits eine Asylanerkennung hatte. Das Dublinverfahren wird eingeleitet. Er weiß von dem allen natürlich nichts.


Oktober 2024 ist Amir* ist ohne Leistungen, ohne Termin bei der Ausländerbehörde
Amir* nimmt Mitte Oktober eine gemeinnützige Tätigkeit auf, die ab November mit einer minimalen Aufwandsentschädigung honoriert werden müsste. Denn er möchte Kontakt mit Menschen, seine deutsche Sprache aufbauen, endlich ankommen. 
November 2024 ist Amir* ist ohne Leistungen, ohne Termin bei der Ausländerbehörde
Moabit hilft schreibt an das LAF, dass der Klient weder Leistungen noch eine Krankenversicherung hat, er sogar bereits ehrenamtliche Arbeit leistet. Keine Reaktion.

Dezember 2024 ist Amir* ist ohne Leistungen, ohne Termin bei der Ausländerbehörde


Anfang Januar 2025 platzt wegen LAF Termin beim BAMF
Den BAMF-Termin im Januar verpasst Amir*, weil ihm in der Unterkunft Tegel die nötige Unterstützung verweigert wird – trotz Anwesenheit des LAF, das helfen könnte.
Ab diesem Moment übernehmen wir als Verein die Fahrkosten, damit er weiterhin ehrenamtlich aktiv bleiben kann.


Januar 2025 ist Amir* weiterhin ohne Vorsprachetermin bei der Ausländerbehörde
Moabit hilft kontaktiert die Ausländerbehörde über das Kontaktformular mit Bitte um einen Vorsprachetermin und übersendet ebenso die aktuelle Meldebestätigung. Keine Rückmeldung.


Mitte Januar 2025 die erste Auszahlung Taschengeld für Amir*
Mitte Januar nun endlich der erste Vorsprachetermin beim LAF mit Folgeterminen zur 30-Tage Auszahlung jeweils Ende der Monate bis Juni 2025.
 
Mitte Januar 2025 wird Auszahlung Erstausstattung verweigert.
Die Annahme des Antrages auf „Erstausstattung Winterkleidung“ wird verweigert – mit der Begründung, er habe diese vor 7 ! Jahren bereits erhalten.  Anträge müssen laut VwVfG zwingend entgegengenommen und schriftlich beschieden werden.


Januar 2025 wird Auszahlung der Aufwandsentschädigung verweigert.
Amir* müsste die ihm zustehende Aufwandsentschädigung in Höhe von lächerlichen 80ct/Stunde für November und Dezember 2024 ausgezahlt bekommen - es nennt sich gzA ², Dieses wird durch Stundenzettel nachgewiesen. Die Annahme der Stundenzettel wird verweigert.


Ende Januar 2025 wird Amir* nicht zu seinem LAF Termin vorgelassen
Beim regulären Auszahlungstermin wird Amir* der Zugang verweigert – wegen fehlendem Ausweis. Dabei besitzt er einen gültigen Nachweis über seinen Asylantrag, der ausreicht.
Erst nach unserem sofortigen Eingreifen per E-Mail an das LAF wird eine verspätete Vorsprache „gestattet“.

Ende Januar 2025 wird wiederholt Auszahlung der Aufwandsentschädigung verweigert
Auszahlung der Aufwandsentschädigung für November und Dezember 2024 wird verweigert, Stundenzettel nicht entgegengenommen.


Ende Januar 2025 schaltet Moabit hilft einen Anwalt ein
Die Ausländerbehörde (LEA) wird aufgefordert, Amir* seine Aufenthaltsgestattung auszustellen und hierfür einen zeitnahen Termin anzuberaumen. Ebenso wird der fälschlicherweise gestellte Asylantrag zurückgezogen, da er ja bereits einen Aufenthalt erteilt bekommen hatte.


Ende Januar 2025 reicht Moabit hilft schriftliche Beschwerde beim LAF ein
Wir weisen auf die rechtswidrige Leistungsversagung durch Verweigerung des Zutritts ebenso hin, wie die mündlichen Ablehnungen, fehlende Sprachmittlung, Verletzung des Anspruchs auf Beratung und vieles mehr aus den vergangenen Monaten hin.


Februar 2025 ist Amir* weiterhin ohne Vorsprachetermin bei der Ausländerbehörde
 
Ende Februar 2025 wird Amir* nicht zu seinem LAF Termin vorgelassen
Moabit hilft schaltet sich wieder ein, er darf nochmal vorsprechen.


Ende Februar 2025 wiederholte Verweigerung Auszahlung der Aufwandsentschädigung
Auszahlung der Aufwandsentschädigung für November, Dezember 2024 und Januar 2025 wird verweigert, Stundenzettel nicht entgegengenommen.


Ende Februar 2025 Antragsentgegennahme + Auszahlung Erstausstattung verweigert


Ende März 2025 wiederholte Verweigerung Auszahlung der Aufwandsentschädigung
Amir* erhält einen Termin beim Sachbearbeiter für Juli 2025 und soll dort seine Stundenzettel für die ehrenamtliche Arbeit abgeben. Dann würden sie bearbeitet und zeitnah ausgezahlt. 
Heißt, er soll nun also bis dahin auf 8 Monate Aufwandsentschädigung für seine gemeinnützige Arbeit warten.

Ende März 2025 Antragsentgegennahme + Auszahlung Erstausstattung verweigert


Ende März 2025 Amir* hat Vorsprachetermin bei der Ausländerbehörde
Nach Einschalten des Anwaltes hat Amir* endlich Ende März den Termin zur Vorsprache bei der Ausländerbehörde. Nur leider händigt man ihm eine „Aussetzung der Abschiebung“, obwohl er einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel hat. Abgesehen von dem unsicheren Aufenthaltsstatus, wird damit auch ein BAMF Deutsch- bzw. Integrationskurs verweigert.


Ende März 2025 Moabit hilft wendet sich mehrmals schriftlich an das LAF
Wir schreiben mehrere E-Mails mit verschiedenen Ansprechpartner*innen des LAF und bitten deutlich darum, dass sowohl Anträge angenommen als auch rechtlich verbindlich bearbeitet werden. Übersenden die Stundenzettel der gemeinnützigen Arbeit ebenso wie den Antrag zur Erstausstattung. 


Anfang April 2025 Rechtsanwalt gibt Ausländerbehörde 2 Wochen Frist
Da ein Aufenthaltstitel durch den Rechtsanwalt beantragt wurde, keine Begründung zur Erteilung einer Duldung seitens des LEA vorliegt, gibt der Anwalt der Ausländerbehörde nun eine zweiwöchige Frist zur Stellungnahme.


Anfang April 2025 Moabit hilft schreibt Dienstaufsichtsbeschwerde
Da auch im April beim Vorsprachetermin keine gzA Aufwandsentschädigung als auch die Erstausstattung gewährt wird, geben wir dem LAF schriftlich eine letzte Frist zur Klärung. Da darauf nicht reagiert wurde, reichen wir eine offizielle dreiseitige und detaillierte Dienstaufsichtsbeschwerde


Ende April 2025 Vorsprachetermin LAF für Leistungen
Nachdem unsere Dienstaufsichtsbeschwerde einging, hat Amir* endlich seine Aufwandsentschädigung für die gemeinnützige Arbeit erhalten.
Da man im April keine Winterbekleidung erhalten kann, hat man ihm zumindest die Erstausstattung Sommerbekleidung gewährt und ausgezahlt.

Ihr könnt jetzt selbst nachrechnen, wie lange das alles gedauert hat.
Aber wir sind ja noch lange nicht fertig:


Mai 2025 Rechtsanwalt legt Klage ein
Der Rechtsanwalt klagt darauf, dass eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen ist. Das Gericht räumt entsprechend der Gegenseite, der Ausländerbehörde (LEA), eine Frist ein, Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme ist bis zum heutigen Tage nicht erfolgt. Diese Untätigkeit des LEA nach Klageeinlegung ist völlig absurd. Sollte somit in den nächsten zwei Wochen nichts vorliegen, wird eine Untätigkeitsklage gestellt.


Das schrieb uns heute unser Klient Amir*, denn es wurde ein kostenloser Deutschkurs für ihn gefunden:

Juni 2025 Wir kämpfen weiter!

Unterstützt uns weiter, damit wir Menschen wie Amir* unterstützen können.


Spendenkonto des Vereins: 
Moabit hilft. e.V. 
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IBAN: DE16 4306 0967 1182 8874 00 
BIC: GENODEM1GLS 


Paypal: moabit.hilft@gmail.com


Unsere Arbeit bleibt essenziell für die Stabilisierung, Selbstermächtigung und soziale Teilhabe.


Unsere Arbeit ist zu 100 % spendenfinanziert. Ohne öffentliche Förderung. Alles, was wir tun – von der Fahrkarte zur Anhörung bis zur Medikamentenhilfe – finanzieren wir selbst.


Kontakt

Moabit hilft e.V.

Turmstr. 21

Haus R

10559 Berlin

 

Fon +49 160 964 80003

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Diana Henniges +49 160 964 80003

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